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    Rechtsanwalt Strafrecht Wien - Strafverteidiger Mag. Constantin Schirmer

    Spezialisierter Rechtsanwalt im Strafrecht

    Rechtsanwalt für Strafrechtund Strafverteidiger in Wien

    Strafverteidigung und rechtliche Beratung vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.

    ÖRAKMitglied der Rechtsanwaltskammer Wien

    · RechtsanwaltZuletzt aktualisiert:

    Erste Schritte

    Strafrecht – was tun?

    Bei einem strafrechtlichen Vorwurf sollten die konkrete Akten- und Beweislage geklärt werden, bevor eine inhaltliche Rechtfertigung erfolgt.

    1. Wenn Sie als Beschuldigter mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, müssen Sie sich nicht vorschnell inhaltlich rechtfertigen.

    2. Machen Sie insbesondere keine unvorbereitete ausführliche Aussage, bevor Sie wissen, welcher konkrete Vorwurf und welche Beweislage bestehen.

    3. Ignorieren Sie Vorladungen und behördliche Schreiben nicht. Nachrichten, Dokumente und sonstige mögliche Beweismittel dürfen nicht gelöscht oder verändert werden.

    4. Bei Hausdurchsuchung, Festnahme oder einem schwerwiegenden Tatvorwurf sollte möglichst früh ein Strafverteidiger beigezogen werden.

    • Spezialisierte Strafverteidigung
    • Vertretung in allen Verfahrensphasen
    • Entschlossene Vertretung

    Was passiert beim Erstgespräch?

    • Analyse Ihrer Situation

      Detaillierte Prüfung der Vorwürfe und rechtlichen Lage

    • Verteidigungsschritte

      Vorgehen auf Grundlage von Aktenlage und Verfahrensstand

    • Honorarvereinbarung

      Klärung der Kosten vor Mandatsübernahme

    Ihre Rechte

    Als Strafverteidiger wahre ich Ihre Rechte im Strafverfahren und vor Gericht

    Wenn Sie eine Ladung als Beschuldigter, eine Aufforderung zur Rechtfertigung oder eine Anordnung zur Hausdurchsuchung erhalten haben, befinden Sie sich unter Umständen bereits im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Als erfahrener Strafverteidiger und Rechtsanwalt vertrete ich Sie in ganz Österreich.

    In dieser Phase ist rasches und korrektes Handeln entscheidend. Ohne juristische Beratung drohen Fehlentscheidungen, die den Verlauf des Strafverfahrens erheblich belasten können.

    Rechtsanwalt Strafrecht Wien - Strafverteidigung

    Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, prüfen die Vorwürfe im Detail und entwickeln eine klare, auf den Einzelfall abgestimmte Verteidigungsstrategie – kontaktieren Sie uns daher so bald wie möglich.

    Ihre Rechte

    Fundamentale Rechte im Strafverfahren

    Beschuldigte dürfen schweigen, einen Verteidiger beiziehen und Akteneinsicht beantragen. Wie diese Rechte ausgeübt werden, sollte zur konkreten Verfahrenslage passen.

    Ihr Recht: Aussageverweigerung

    Als Beschuldigter dürfen Sie gegenüber Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht die Aussage zur Sache verweigern. Ob Sie aussagen, schweigen oder später schriftlich Stellung nehmen, richtet sich nach Vorwurf, Aktenlage und Verteidigungsstrategie.

    Das Schweigerecht ersetzt nicht die Pflicht, eine ordnungsgemäße Ladung zu beachten.

    Anwaltliche Vertretung sofort

    Sie haben jederzeit das Recht auf einen Rechtsanwalt. Ein Strafverteidiger kann sofort:

    Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen
    Die gegen Sie vorliegenden Beweise prüfen
    Die Einvernahme mit Ihnen vorbereiten
    Sofortmaßnahmen

    Warum sofort ein Anwalt wichtig ist

    Vor einer Aussage sollte feststehen, welcher Vorwurf erhoben wird und welche Beweise im Akt liegen. Frühe Akteneinsicht kann dafür die nötige Grundlage schaffen.

    Vermeidung unnötiger Aussagen, die später gegen Sie verwendet werden

    Schutz vor unzulässigem Druck durch Ermittlungsbehörden

    Frühzeitige Verteidigungsstrategie vor Verfestigung des Verdachts

    Schnelle Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht

    Beruhigung und Orientierung in einer belastenden Situation

    Akteneinsicht und Behördenkontakt oft noch am selben Tag

    Schwerpunkte

    Unsere Schwerpunkte im Strafrecht

    Als spezialisierter Strafverteidiger vertrete ich Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts – von Vermögensdelikten bis hin zu komplexen Wirtschaftsstrafsachen.

    Delikte gegen Leib und Leben

    Leichte und schwere Körperverletzung, Notwehr, Verletzungen im Straßenverkehr, Fahrlässigkeitsdelikte

    Suchtmitteldelikte

    Suchtgifthandel, Grenzmenge, Vorbereitungsdelikte, Eigengebrauch, Therapie statt Strafe

    Vermögens- & Wirtschaftsdelikte

    Raub, Betrug, Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Untreue, Veruntreuung, Gewerbsmäßigkeit

    Insolvenzdelikte

    Betrügerische Krida, Kridadelikte, Gläubigerbegünstigung, Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen

    Korruption & Amtsmissbrauch

    Bestechung, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Amtsmissbrauch, Untreue von Amtsträgern

    Cybercrime & Internetkriminalität

    Computerbetrug, Datenmissbrauch, Hacking, Identitätsdiebstahl, Darknet-Delikte

    Urkundendelikte

    Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Gebrauch falscher Urkunden, Falschbeurkundung

    Sexualdelikte

    Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch, Kinderpornografie, sensible Verfahren

    Verleumdung & Ehrendelikte

    Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung, falsche Zeugenaussage, Rufschädigung

    Beharrliche Verfolgung (Stalking)

    Wiederholte, widerrechtliche Verfolgung oder Belästigung einer Person, Cyberstalking

    Waffendelikte

    Illegaler Waffenbesitz, Waffenhandel, Verstoß gegen Waffengesetz, verbotene Waffen

    Widerstand gegen die Staatsgewalt

    Hinderung von Beamten oder Behörden an Amtshandlungen durch Gewalt oder Drohung

    Geldwäsche

    Verschleierung der Herkunft illegal erlangter Vermögenswerte, Terrorismusfinanzierung

    Jugendstrafrecht

    Spezielle Verfahren für Jugendliche und junge Erwachsene mit Fokus auf Erziehung und Rehabilitation

    Opfervertretung

    Vertretung von Opfern im Strafprozess, Durchsetzung von Privatbeteiligtenanschlüssen, Schmerzengeld

    Beweisführung

    Privatgutachten im Strafrecht

    Ein Privatgutachten kann fachliche Fragen aufzeigen, ein gerichtliches Gutachten prüfen und die Befragung eines Gerichtssachverständigen vorbereiten. Ob es dafür erforderlich ist, hängt vom Beweisthema ab.

    Medizinische Gutachten
    Toxikologische Analysen
    Psychiatrische Befunde
    Bautechnische Expertise
    Verkehrsunfallrekonstruktion
    Wirtschaftsprüfung
    IT-Forensik
    Handschriftenvergleich
    Zeitfaktor

    Warum schnelles Handeln entscheidend ist

    Bei strafrechtlichen Vorwürfen ist Zeit ein entscheidender Faktor. Je früher Sie einen Strafverteidiger einschalten, desto besser können Ihre Rechte gewahrt werden.

    Sofortige Verfügbarkeit

    Bei Festnahmen oder Untersuchungshaft ist sofortiges Handeln erforderlich. Als Strafverteidiger bin ich auch kurzfristig – sogar am Wochenende – erreichbar.

    Strafverteidigung in Österreich

    Rechtsanwalt für Strafrecht – Verteidigung, Ermittlung & Prozess

    Ein Strafverfahren kann Privatleben, Beruf und wirtschaftliche Existenz erheblich belasten. Als Rechtsanwalt im Strafrecht verteidige ich Beschuldigte und Angeklagte vom ersten Kontakt mit der Polizei über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und einem möglichen Rechtsmittel. Welche Verteidigungsschritte sinnvoll sind, richtet sich nach Aktenlage, Tatvorwurf und Verfahrensstand.

    Im Strafrecht kommt es besonders auf Schnelligkeit und Präzision an. Viele Fehler entstehen bereits am Beginn, etwa durch unüberlegte Aussagen, unvollständige Informationen oder fehlende Akteneinsicht. Ich übernehme umgehend die Verteidigung, beantrage Akteneinsicht, prüfe die Beweislage und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die auf die konkrete Verfahrenslage zugeschnitten ist. Dabei werden Beweise kritisch analysiert, Widersprüche aufgezeigt und rechtliche Angriffspunkte konsequent genutzt. Ebenso wichtig ist die Kontrolle von Zwangsmaßnahmen, etwa Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen, Beschlagnahmen oder vorläufigen Festnahmen, um rechtswidrige Eingriffe abzuwehren und Verfahrensfehler zu verwerten.

    Bereiche der Strafverteidigung

    Ich verteidige in sämtlichen klassischen Bereichen des Strafrechts, insbesondere bei Vorwürfen wie Körperverletzung, Drohung, Nötigung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Veruntreuung, Urkundenfälschung, Cybercrime, Erpressung, Stalking sowie bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit Suchtmitteln. Auch im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ist eine spezialisierte Verteidigung entscheidend, weil Verfahren häufig umfangreich, beweisintensiv und reputationsschädigend sind.

    Körperverletzung
    Betrug & Untreue
    Suchtmitteldelikte
    Cybercrime
    Wirtschaftsstrafrecht
    Urkundenfälschung
    Stalking & Drohung
    Vermögensdelikte

    Verteidigung im Ermittlungsverfahren

    Die Verteidigung in der Ermittlungsphase beginnt mit Akteneinsicht und einer Prüfung der Verdachtslage. Danach ist zu entscheiden, ob eine Stellungnahme, die Vorlage entlastender Beweise oder ein bestimmter Beweisantrag zweckmäßig ist. Ebenso prüfe ich, ob die Voraussetzungen für Diversion, Tatausgleich oder eine andere Verfahrensbeendigung vorliegen.

    Prozessführung & Hauptverhandlung

    Vor der Hauptverhandlung werden Akteninhalt, Beweisanträge und die geplante Verantwortung des Angeklagten aufeinander abgestimmt. In der Verhandlung vertrete ich die Verteidigungslinie, befrage Zeugen und Sachverständige und stelle die erforderlichen Anträge. Nach einer Entscheidung prüfe ich mögliche Rechtsmittel und die dafür geltenden Fristen.

    Neben der Strafe können Einträge, berufliche Folgen, Führerscheinfragen, Kontakt- und Betretungsverbote, Sicherstellungen oder zivilrechtliche Ansprüche relevant sein. Diese Folgen sind bei der Verteidigung mitzudenken. Bei laufenden Ermittlungen oder einer Hausdurchsuchung sollte vor einer Aussage Akteneinsicht und anwaltlicher Rat eingeholt werden.

    Strafverteidiger in Wien und ganz Österreich

    Ich vertrete Mandanten in Strafverfahren vor Bezirksgerichten, Landesgerichten und dem Oberlandesgericht Wien. Die Kanzlei befindet sich in 1190 Wien (Döbling). Vertretungen sind auch außerhalb Wiens möglich.

    Verfahrensbeendigung

    Diversion und alternative Verfahrensbeendigungen

    Das österreichische Strafrecht bietet mit der Diversion (§§ 198 ff StPO) eine bedeutende Möglichkeit, Strafverfahren ohne förmliche Verurteilung zu beenden. Als Anwalt im Strafrecht prüfe ich in jedem Fall, ob die Voraussetzungen für eine diversionelle Erledigung vorliegen. Die Diversion kommt insbesondere bei Vergehen mit einer Strafdrohung bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe in Betracht, wenn die Schuld nicht als schwer anzusehen ist und keine spezial- oder generalpräventiven Gründe dagegen sprechen.

    Außergerichtlicher Tatausgleich

    Vermittlung zwischen Beschuldigtem und Opfer durch Konfliktregelung – oft die schonendste Form der Diversion

    Zahlung eines Geldbetrags

    Leistung eines Geldbetrags an die Staatskasse als Auflage, um das Verfahren ohne Vorstrafe zu beenden

    Probezeit mit Auflagen

    Einstellung unter Bestimmung einer Probezeit, ggf. mit Bewährungshilfe oder gemeinnütziger Leistung

    Gemeinnützige Leistungen

    Ableistung unentgeltlicher Arbeit zugunsten der Allgemeinheit als Alternative zur Bestrafung

    Eine Diversion führt zu keiner Eintragung als gerichtliche Verurteilung im Strafregister. Ob sie möglich und zweckmäßig ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Für Jugendliche und junge Erwachsene enthält das Jugendgerichtsgesetz (JGG) ergänzende Regelungen.

    Verteidigung bei Untersuchungshaft

    Die Untersuchungshaft (§§ 173 ff StPO) stellt den schwersten Eingriff in die persönliche Freiheit während eines laufenden Strafverfahrens dar. Als Rechtsanwalt für Strafrecht setze ich alle rechtlichen Mittel ein, um eine Untersuchungshaft zu verhindern oder deren Aufhebung zu erwirken. Die Verhängung der U-Haft ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig: Es muss ein dringender Tatverdacht bestehen und zumindest ein Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Tatbegehungsgefahr oder Ausführungsgefahr) vorliegen. Gelindere Mittel wie elektronische Fußfessel, Kaution oder Meldeauflagen sind stets vorrangig zu prüfen.

    Ich beantrage Haftprüfungsverhandlungen, argumentiere gegen die Haftgründe und setze mich für die Enthaftung oder für gelindere Mittel ein. Bei einer Festnahme bin ich auch kurzfristig erreichbar – auch am Wochenende und an Feiertagen.

    Viele Strafverfahren haben eine zivilrechtliche Kehrseite. Nach einem Unfall im Straßenverkehr laufen Strafverfahren und Schadenersatz parallel – die Ansprüche verfolgt ein Rechtsanwalt für Verkehrsunfall in Wien. Steht ein Behandlungsfehler im Raum, ist der Strafakt zugleich Beweisquelle für den Rechtsanwalt für Arzthaftung in Wien. Bei Vermögensdelikten rund um Veranlagungen arbeitet die Verteidigung eng mit dem Rechtsanwalt für Anlegerrecht in Wien zusammen, bei Delikten im familiären Umfeld mit dem Rechtsanwalt für Scheidung in Wien.

    Häufig gestellte Fragen zum Strafrecht

    Die wichtigsten Antworten zu Strafverteidigung, Untersuchungshaft und strafrechtlichen Verfahren

    Das Strafrecht in Österreich regelt, welches Verhalten strafbar ist und welche Rechtsfolgen daran geknüpft sind. Es schützt zentrale Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Eigentum und persönliche Freiheit.

    Ein Strafverteidiger berät Beschuldigte vom Ermittlungsverfahren bis zu einer allfälligen Hauptverhandlung und einem Rechtsmittel. Er beantragt Akteneinsicht, prüft Beweise und Haftfragen, begleitet Einvernahmen und vertritt vor Gericht. Welche Verteidigungsschritte sinnvoll sind, richtet sich nach Aktenlage und Verfahrensstand.

    Prüfen Sie, ob Sie als Beschuldigter oder als Zeuge geladen sind, und ignorieren Sie die Ladung nicht. Beschuldigte dürfen zur Sache schweigen und sich vor der Einvernahme mit einem Verteidiger beraten. Ob und wie eine Aussage sinnvoll ist, bespreche ich mit Ihnen anhand des Vorwurfs und der bekannten Beweislage.

    In vielen Strafrechtsfällen biete ich ein Pauschalhonorar für das erstinstanzliche Verfahren an. Die genauen Kosten hängen vom Umfang des Falles und der Verfahrensart ab. In einem Erstgespräch besprechen wir die Honorarvereinbarung transparent. Ihre Rechtsschutzversicherung kann unter Umständen die Kosten übernehmen.

    Haftgründe, Verhältnismäßigkeit und mögliche gelindere Mittel sind zu prüfen. Je nach Verfahrensstand kommen ein Enthaftungsantrag oder eine Beschwerde in Betracht. Eine Freilassung lässt sich nicht zusagen. Als Strafverteidiger in Wien und ganz Österreich biete ich schnelle Hilfe - auch am Wochenende. Kontaktieren Sie mich umgehend unter +43 677 628 15 502.

    Die Dauer variiert stark je nach Umfang und Art des Vorwurfs. Einfache Fälle können binnen weniger Monate abgeschlossen werden, umfangreiche Wirtschaftsstrafsachen können sich über Jahre erstrecken. Durch eine frühzeitige und strategische Verteidigung kann das Verfahren in vielen Fällen beschleunigt werden.

    Ja, Opfervertretung ist ein wichtiger Teil meiner Tätigkeit. Ich vertrete Opfer im Strafprozess und setze Privatbeteiligtenanschlüsse durch, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

    Ja. Die Kanzlei übernimmt strafrechtliche Vertretungen vor Gerichten und Behörden in ganz Österreich. Ob eine persönliche Anreise erforderlich ist, klären wir anhand des Verfahrensstands und des Termins.

    Erstberatung Strafrecht – Rechtsanwalt in Wien

    Schildern Sie kurz Ihren Sachverhalt – Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Erfolgsaussichten, Fristen und Kosten. Termine sind persönlich in der Kanzlei in 1190 Wien oder als Video- bzw. Telefonberatung möglich.

    Über den Autor

    Mag. Constantin Schirmer

    Rechtsanwalt in Wien · Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien

    Eingetragener Rechtsanwalt (Mag. iur.) und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien. Gerichtliche und behördliche Vertretung in ganz Österreich.

    Hinweis: Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen wurden sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen aufbereitet. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine verbindliche rechtliche Beurteilung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig und erfordert eine eingehende Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Eine pauschale Auskunft – insbesondere zu Erfolgs- oder Kostenfragen – ist nicht möglich. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.