
Spezialisierter Rechtsanwalt im Strafrecht
Rechtsanwalt für Strafrechtund Strafverteidiger in Wien
Strafverteidigung und rechtliche Beratung vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Mag. Constantin Schirmer · RechtsanwaltZuletzt aktualisiert:
Strafrecht – was tun?
Bei einem strafrechtlichen Vorwurf sollten die konkrete Akten- und Beweislage geklärt werden, bevor eine inhaltliche Rechtfertigung erfolgt.
Wenn Sie als Beschuldigter mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, müssen Sie sich nicht vorschnell inhaltlich rechtfertigen.
Machen Sie insbesondere keine unvorbereitete ausführliche Aussage, bevor Sie wissen, welcher konkrete Vorwurf und welche Beweislage bestehen.
Ignorieren Sie Vorladungen und behördliche Schreiben nicht. Nachrichten, Dokumente und sonstige mögliche Beweismittel dürfen nicht gelöscht oder verändert werden.
Bei Hausdurchsuchung, Festnahme oder einem schwerwiegenden Tatvorwurf sollte möglichst früh ein Strafverteidiger beigezogen werden.
- Spezialisierte Strafverteidigung
- Vertretung in allen Verfahrensphasen
- Entschlossene Vertretung
Was passiert beim Erstgespräch?
Analyse Ihrer Situation
Detaillierte Prüfung der Vorwürfe und rechtlichen Lage
Verteidigungsschritte
Vorgehen auf Grundlage von Aktenlage und Verfahrensstand
Honorarvereinbarung
Klärung der Kosten vor Mandatsübernahme
Als Strafverteidiger wahre ich Ihre Rechte im Strafverfahren und vor Gericht
Wenn Sie eine Ladung als Beschuldigter, eine Aufforderung zur Rechtfertigung oder eine Anordnung zur Hausdurchsuchung erhalten haben, befinden Sie sich unter Umständen bereits im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Als erfahrener Strafverteidiger und Rechtsanwalt vertrete ich Sie in ganz Österreich.
In dieser Phase ist rasches und korrektes Handeln entscheidend. Ohne juristische Beratung drohen Fehlentscheidungen, die den Verlauf des Strafverfahrens erheblich belasten können.

Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, prüfen die Vorwürfe im Detail und entwickeln eine klare, auf den Einzelfall abgestimmte Verteidigungsstrategie – kontaktieren Sie uns daher so bald wie möglich.
Fundamentale Rechte im Strafverfahren
Beschuldigte dürfen schweigen, einen Verteidiger beiziehen und Akteneinsicht beantragen. Wie diese Rechte ausgeübt werden, sollte zur konkreten Verfahrenslage passen.
Ihr Recht: Aussageverweigerung
Als Beschuldigter dürfen Sie gegenüber Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht die Aussage zur Sache verweigern. Ob Sie aussagen, schweigen oder später schriftlich Stellung nehmen, richtet sich nach Vorwurf, Aktenlage und Verteidigungsstrategie.
Das Schweigerecht ersetzt nicht die Pflicht, eine ordnungsgemäße Ladung zu beachten.
Anwaltliche Vertretung sofort
Sie haben jederzeit das Recht auf einen Rechtsanwalt. Ein Strafverteidiger kann sofort:
Warum sofort ein Anwalt wichtig ist
Vor einer Aussage sollte feststehen, welcher Vorwurf erhoben wird und welche Beweise im Akt liegen. Frühe Akteneinsicht kann dafür die nötige Grundlage schaffen.
Vermeidung unnötiger Aussagen, die später gegen Sie verwendet werden
Schutz vor unzulässigem Druck durch Ermittlungsbehörden
Frühzeitige Verteidigungsstrategie vor Verfestigung des Verdachts
Schnelle Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
Beruhigung und Orientierung in einer belastenden Situation
Akteneinsicht und Behördenkontakt oft noch am selben Tag
Unsere Schwerpunkte im Strafrecht
Als spezialisierter Strafverteidiger vertrete ich Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts – von Vermögensdelikten bis hin zu komplexen Wirtschaftsstrafsachen.

Delikte gegen Leib und Leben
Leichte und schwere Körperverletzung, Notwehr, Verletzungen im Straßenverkehr, Fahrlässigkeitsdelikte
Suchtmitteldelikte
Suchtgifthandel, Grenzmenge, Vorbereitungsdelikte, Eigengebrauch, Therapie statt Strafe
Vermögens- & Wirtschaftsdelikte
Raub, Betrug, Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Untreue, Veruntreuung, Gewerbsmäßigkeit
Insolvenzdelikte
Betrügerische Krida, Kridadelikte, Gläubigerbegünstigung, Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen
Korruption & Amtsmissbrauch
Bestechung, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Amtsmissbrauch, Untreue von Amtsträgern
Cybercrime & Internetkriminalität
Computerbetrug, Datenmissbrauch, Hacking, Identitätsdiebstahl, Darknet-Delikte
Urkundendelikte
Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Gebrauch falscher Urkunden, Falschbeurkundung
Sexualdelikte
Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch, Kinderpornografie, sensible Verfahren
Verleumdung & Ehrendelikte
Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung, falsche Zeugenaussage, Rufschädigung
Beharrliche Verfolgung (Stalking)
Wiederholte, widerrechtliche Verfolgung oder Belästigung einer Person, Cyberstalking
Waffendelikte
Illegaler Waffenbesitz, Waffenhandel, Verstoß gegen Waffengesetz, verbotene Waffen
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Hinderung von Beamten oder Behörden an Amtshandlungen durch Gewalt oder Drohung
Geldwäsche
Verschleierung der Herkunft illegal erlangter Vermögenswerte, Terrorismusfinanzierung
Jugendstrafrecht
Spezielle Verfahren für Jugendliche und junge Erwachsene mit Fokus auf Erziehung und Rehabilitation
Opfervertretung
Vertretung von Opfern im Strafprozess, Durchsetzung von Privatbeteiligtenanschlüssen, Schmerzengeld
Privatgutachten im Strafrecht
Ein Privatgutachten kann fachliche Fragen aufzeigen, ein gerichtliches Gutachten prüfen und die Befragung eines Gerichtssachverständigen vorbereiten. Ob es dafür erforderlich ist, hängt vom Beweisthema ab.
Warum schnelles Handeln entscheidend ist
Bei strafrechtlichen Vorwürfen ist Zeit ein entscheidender Faktor. Je früher Sie einen Strafverteidiger einschalten, desto besser können Ihre Rechte gewahrt werden.
Sofortige Verfügbarkeit
Bei Festnahmen oder Untersuchungshaft ist sofortiges Handeln erforderlich. Als Strafverteidiger bin ich auch kurzfristig – sogar am Wochenende – erreichbar.
Verwandte Rechtsgebiete
Strafrechtliche Angelegenheiten können mit anderen Rechtsgebieten zusammenhängen:
Rechtsanwalt für Strafrecht – Verteidigung, Ermittlung & Prozess
Ein Strafverfahren kann Privatleben, Beruf und wirtschaftliche Existenz erheblich belasten. Als Rechtsanwalt im Strafrecht verteidige ich Beschuldigte und Angeklagte vom ersten Kontakt mit der Polizei über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und einem möglichen Rechtsmittel. Welche Verteidigungsschritte sinnvoll sind, richtet sich nach Aktenlage, Tatvorwurf und Verfahrensstand.
Im Strafrecht kommt es besonders auf Schnelligkeit und Präzision an. Viele Fehler entstehen bereits am Beginn, etwa durch unüberlegte Aussagen, unvollständige Informationen oder fehlende Akteneinsicht. Ich übernehme umgehend die Verteidigung, beantrage Akteneinsicht, prüfe die Beweislage und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die auf die konkrete Verfahrenslage zugeschnitten ist. Dabei werden Beweise kritisch analysiert, Widersprüche aufgezeigt und rechtliche Angriffspunkte konsequent genutzt. Ebenso wichtig ist die Kontrolle von Zwangsmaßnahmen, etwa Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen, Beschlagnahmen oder vorläufigen Festnahmen, um rechtswidrige Eingriffe abzuwehren und Verfahrensfehler zu verwerten.
Bereiche der Strafverteidigung
Ich verteidige in sämtlichen klassischen Bereichen des Strafrechts, insbesondere bei Vorwürfen wie Körperverletzung, Drohung, Nötigung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Veruntreuung, Urkundenfälschung, Cybercrime, Erpressung, Stalking sowie bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit Suchtmitteln. Auch im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ist eine spezialisierte Verteidigung entscheidend, weil Verfahren häufig umfangreich, beweisintensiv und reputationsschädigend sind.
Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Die Verteidigung in der Ermittlungsphase beginnt mit Akteneinsicht und einer Prüfung der Verdachtslage. Danach ist zu entscheiden, ob eine Stellungnahme, die Vorlage entlastender Beweise oder ein bestimmter Beweisantrag zweckmäßig ist. Ebenso prüfe ich, ob die Voraussetzungen für Diversion, Tatausgleich oder eine andere Verfahrensbeendigung vorliegen.
Prozessführung & Hauptverhandlung
Vor der Hauptverhandlung werden Akteninhalt, Beweisanträge und die geplante Verantwortung des Angeklagten aufeinander abgestimmt. In der Verhandlung vertrete ich die Verteidigungslinie, befrage Zeugen und Sachverständige und stelle die erforderlichen Anträge. Nach einer Entscheidung prüfe ich mögliche Rechtsmittel und die dafür geltenden Fristen.
Neben der Strafe können Einträge, berufliche Folgen, Führerscheinfragen, Kontakt- und Betretungsverbote, Sicherstellungen oder zivilrechtliche Ansprüche relevant sein. Diese Folgen sind bei der Verteidigung mitzudenken. Bei laufenden Ermittlungen oder einer Hausdurchsuchung sollte vor einer Aussage Akteneinsicht und anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Strafverteidiger in Wien und ganz Österreich
Ich vertrete Mandanten in Strafverfahren vor Bezirksgerichten, Landesgerichten und dem Oberlandesgericht Wien. Die Kanzlei befindet sich in 1190 Wien (Döbling). Vertretungen sind auch außerhalb Wiens möglich.
Diversion und alternative Verfahrensbeendigungen
Das österreichische Strafrecht bietet mit der Diversion (§§ 198 ff StPO) eine bedeutende Möglichkeit, Strafverfahren ohne förmliche Verurteilung zu beenden. Als Anwalt im Strafrecht prüfe ich in jedem Fall, ob die Voraussetzungen für eine diversionelle Erledigung vorliegen. Die Diversion kommt insbesondere bei Vergehen mit einer Strafdrohung bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe in Betracht, wenn die Schuld nicht als schwer anzusehen ist und keine spezial- oder generalpräventiven Gründe dagegen sprechen.
Außergerichtlicher Tatausgleich
Vermittlung zwischen Beschuldigtem und Opfer durch Konfliktregelung – oft die schonendste Form der Diversion
Zahlung eines Geldbetrags
Leistung eines Geldbetrags an die Staatskasse als Auflage, um das Verfahren ohne Vorstrafe zu beenden
Probezeit mit Auflagen
Einstellung unter Bestimmung einer Probezeit, ggf. mit Bewährungshilfe oder gemeinnütziger Leistung
Gemeinnützige Leistungen
Ableistung unentgeltlicher Arbeit zugunsten der Allgemeinheit als Alternative zur Bestrafung
Eine Diversion führt zu keiner Eintragung als gerichtliche Verurteilung im Strafregister. Ob sie möglich und zweckmäßig ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Für Jugendliche und junge Erwachsene enthält das Jugendgerichtsgesetz (JGG) ergänzende Regelungen.
Verteidigung bei Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft (§§ 173 ff StPO) stellt den schwersten Eingriff in die persönliche Freiheit während eines laufenden Strafverfahrens dar. Als Rechtsanwalt für Strafrecht setze ich alle rechtlichen Mittel ein, um eine Untersuchungshaft zu verhindern oder deren Aufhebung zu erwirken. Die Verhängung der U-Haft ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig: Es muss ein dringender Tatverdacht bestehen und zumindest ein Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Tatbegehungsgefahr oder Ausführungsgefahr) vorliegen. Gelindere Mittel wie elektronische Fußfessel, Kaution oder Meldeauflagen sind stets vorrangig zu prüfen.
Ich beantrage Haftprüfungsverhandlungen, argumentiere gegen die Haftgründe und setze mich für die Enthaftung oder für gelindere Mittel ein. Bei einer Festnahme bin ich auch kurzfristig erreichbar – auch am Wochenende und an Feiertagen.
Viele Strafverfahren haben eine zivilrechtliche Kehrseite. Nach einem Unfall im Straßenverkehr laufen Strafverfahren und Schadenersatz parallel – die Ansprüche verfolgt ein Rechtsanwalt für Verkehrsunfall in Wien. Steht ein Behandlungsfehler im Raum, ist der Strafakt zugleich Beweisquelle für den Rechtsanwalt für Arzthaftung in Wien. Bei Vermögensdelikten rund um Veranlagungen arbeitet die Verteidigung eng mit dem Rechtsanwalt für Anlegerrecht in Wien zusammen, bei Delikten im familiären Umfeld mit dem Rechtsanwalt für Scheidung in Wien.
Häufig gestellte Fragen zum Strafrecht
Die wichtigsten Antworten zu Strafverteidigung, Untersuchungshaft und strafrechtlichen Verfahren
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Schildern Sie kurz Ihren Sachverhalt – Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Erfolgsaussichten, Fristen und Kosten. Termine sind persönlich in der Kanzlei in 1190 Wien oder als Video- bzw. Telefonberatung möglich.
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